1Vergangenheitswerte und Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren für die zukünftige Wertentwicklung. Prognostizierter Gesamtrückfluss bezieht sich auf den Gesamtrückfluss bis Ende 2034 inkl. Eigenkapital ohne Ausgabeaufschlag (vor Steuern).
2 Bezogen auf bereits realisierte Objekte.
3 Bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Die Auszahlungsprognose von 4,0 % p.a. basiertauf den bisher vollzogenen sowie aktuell in der Ankaufsprüfung befindlichen Objekten.
BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE WARNHINWEISE:
*Dies ist eine Marketing-Anzeige und kein Angebot oder eine Aufforderung zur Beteiligung. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt der Immobilienportfolio Deutschland I GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Stand: 10. Dezember 2020), die darin abgedruckten Anlagebedingungen, den Gesellschaftsvertrag und die Wesentlichen Anlegerinformationen bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Allein diesen Dokumenten können Sie die vollständigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten und insbesondere die vollständige Darstellung der Risiken dieses geschlossenen Alternativen Investmentfonds (kurz: AIF) ausreichend entnehmen. Die notwendigen Dokumente werden in deutscher Sprache sowohl bei der Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft als auch zum Download unter www.dr-peters.de kostenfrei bereitgestellt. Verantwortlich für die Inhalte ist die Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund. Es handelt sich bei dem AIF um eine unternehmerische Beteiligung, die weder eine feste Verzinsung noch eine feste Rückzahlung der Einlage bietet. Es besteht vielmehr das Risiko, dass ein Anleger bei einer ungünstigen Entwicklung des Investments nur geringe oder sogar keine Auszahlungen erhält, was ggf. den Totalverlust der Einlage inklusive des Ausgabeaufschlags zur Folge hätte. Frühere Entwicklungen von Faktoren, die für den AIF zukünftig relevant sein könnten, sowie Prognosen jeglicher Art sind kein verlässlicher Indikator für die künftige tatsächliche Wertentwicklung des AIF. Die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung sind von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und können künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegern wird daher empfohlen, mit einem Steuerberater die steuerlichen Folgen einer Beteiligung zu erörtern.